Produkt zum Begriff Pflichtteil:
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Hamburg: 20 Stadtteil-Spaziergänge
Hamburg: 20 Stadtteil-Spaziergänge , Groß ist die Lust der Hamburger auf die Welt, doch mindestens ebenso groß die Neugier auf die eigene Umgebung. Mit seinen zwanzig Streifzügen lädt dieser Stadtführer Einheimische und wissbegierige Besucher der Stadt zu lokalen Erkundungen ein und erschließt Hamburgs Stadtteile in neuer Weise. Anders als herkömmliche Hamburg-Führer verbindet er stadtkundliche Informationen mit detaillierten Auskünften zu Geschichte, Kultur und Bewohnern der ausgewählten Viertel. Das Buch ist unterhaltsam geschrieben und stellt nicht nur alte Bekannte wie das noble Blankenese, das schicke Eppendorf, die hippe Schanze und die Normalo-Hochburg Eimsbüttel vor, sondern es geht es auch in Stadtteile, über die selbst Einheimische wenig wissen: in die von Industrie und Arbeit geprägten Stadtteile Hammerbrook (Rothenburgsort) und Veddel, auf die andere Seite der Elbe nach Wilhelmsburg und Harburg sowie in die einst unabhängigen Städte Wandsbek und Altona. Die Spaziergänge dauern jeweils zwei bis zweieinhalb Stunden, zeigen die Route auf einem Kartenausschnitt und entsprechen einer geführten Tour. Jedes Kapitel enthält Informationen zur Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und gibt zusätzliche Abstechertipps. Der Band hat ein handliches Format und ein übersichtliches grafisches Leitsystem. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180424, Produktform: Kartoniert, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 396, Abbildungen: mit über 300 s/w-Abbildungen, Fachschema: Hamburg / Stadtteile, Region: Hamburg, Thema: Entdecken, Fachkategorie: Reiseführer, Thema: Orientieren, Text Sprache: ger, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Junius Verlag GmbH, Verlag: Junius Verlag GmbH, Verlag: Junius Verlag, Länge: 218, Breite: 149, Höhe: 23, Gewicht: 730, Produktform: Kartoniert, Genre: Reise, Genre: Reise, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Reiseführer, WolkenId: 1315076
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Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente
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Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung
Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung , Zum Werk Der Immobilien-Projektentwicklung kommt große (gesamt-)wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie zählt auch zu den komplexesten und daher schwierigsten Prozessen in der Immobilienwirtschaft. Ein umfassendes Handbuch zu diesem Thema - von der Praxis für die Praxis - lag erstmals mit dem hier beschriebenen Praxishandbuch vor. Es hat sich wegen seiner breit gefächerten und gut verständlichen Darstellung aller relevanter Themenkomplexe zu dem Standardwerk der Branche entwickelt. Es erscheint nunmehr in aktualisierter und ergänzter Neuauflage. In dem Handbuch werden alle typischen Stufen einer erfolgreichen Projektentwicklung chronologisch dargestellt, von der Projektidee über die Akquisitions-, Planungs- und Bauphase bis zur rentablen Vermarktung der Immobilie. Der Schwerpunkt der Darstellung orientiert sich am tatsächlichen Handlungsablauf mit detaillierter Darstellung der effektiven Vorgehensweise. Zahlreiche Schaubilder und Ablaufdiagramme unterstützen die Erläuterungen. Vorteile auf einen Blick alle Verfahrensschritte der Immobilien-Projektentwicklung werden von Praktikern anschaulich geschildert Fokussierung auf in der Praxis relevanten Erfolgsbausteine Zur Neuauflage In der vollständig aktualisierten und erweiterten 5. Auflage wurden die Beiträge aktualisiert und um neue relevante Themen ergänzt. So wurde z.B. ein neues Kapitel zum Thema ESG in die Neuauflage integriert. Zielgruppe Für Projektentwicklung, Projektsteuerung, Investorinnen und Investoren, Banken, Versicherungen, Maklerinnen und Makler, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten sowie Rechtsanwaltschaft und Studierende. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20240229, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Beck Baurecht##, Redaktion: Schäfer, Jürgen~Conzen, Georg, Auflage: 24005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 800, Abbildungen: mit zahlreichen Abbildungen und Schaubildern, Keyword: Refurbishment; REIT; Immobilienwirtschaft; Projektentwicklung; Projektentwickler; Immobilien; Immobilienfinanzierung; Green Building; Baurechtschaffung, Fachschema: Management / Projektmanagement~Projektmanagement - Projektmarketing~Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8338078, Vorgänger EAN: 9783406726217 9783406639197 9783406554438 9783406490781, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wann entfällt Pflichtteil?
Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.
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Wann entfällt der Pflichtteil?
Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.
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Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?
Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Haben Eltern einen Pflichtteil?
Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:
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Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement
Nachhaltiges Immobilien- und Energiemanagement , Bau und Betrieb von Immobilien sind heute untrennbar mit Erzeugung, Verteilung und Verkauf von Energie verbunden. Entsprechend ertragreich ergänzen sich Kompetenzen in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit energiewirtschaftlicher Expertise. Eine integrierte Betrachtung von Bauprojekten und Gebäuden aus bautechnischer, betriebswirtschaftlicher und energetischer Sicht präsentiert Ihnen dieser innovative Band, der ausgewählte aktuelle Perspektiven aus beiden Schlüsselbereichen systematisch zusammenbringt: - Bau- und Immobilienwirtschaft mit Beiträgen z.B. rund um Marktlagen, Baupreise und Besteuerung, Lieferketten, Management und Finanzierung - Energiewirtschaft und Energiepolitik mit Analysen zum Rechtsrahmen, zu Energiepreisen, Ladeinfrastruktur, Kosten der Energieerzeugung und -verteilung u.a. Eine einzigartige Verknüpfung zweier wirtschaftlicher Kernbereiche, die auch für aktuelle politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskurse vielseitige Synergien und Impulse einbringt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Zwangsversteigerung von Immobilien (Hintzen, Udo)
Zwangsversteigerung von Immobilien , Die Vollstreckung in Immobilien hat es in sich: Ihrem Mandanten kann sie die gesamte Forderung einbringen - oder alles nehmen, wofür er jahrelang gearbeitet hat. Die richtigen taktischen Kniffe und die Verzahnung aller involvierten Rechtgebiete zu kennen, ist deshalb das A und O. Ganz gleich, ob Sie Gläubiger oder Schuldner vertreten. Das dazu nötige Handwerkszeug liefert Ihnen die 5. überarbeitete Auflage von "Zwangsversteigerung von Immobilien". Chronologisch sortiert - von der Grundbuchauswertung über die Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zur Erlösverteilung - bietet Ihnen das handliche Buch eine Fülle von Infos und gut umsetzbaren Tipps. Dabei immer im Fokus: Für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Autor zeigt auf, wie Sie durch eine rechtzeitige Antragstellung das Verfahren taktisch geschickt beeinflussen und informiert Sie über alle verfahrensrechtlichen Regeln in den beteiligten Rechtsgebieten. So vermeiden Sie folgenschwere Haftungsrisiken - in einem Gebiet, das hohe Werte aufweist. Setzen Sie diesen Leitfaden in Ihrer täglichen Praxis ein und nutzen Sie alle Wissensvorteile. Sie erhalten: . alle relevanten Informationen für Schuldner- und Gläubigervertreter, . konkrete Handlungsanleitungen für sämtliche Verfahrensschritte, . zahlreiche Schaubilder, Beispiele und Hinweise als wichtiges Hilfsmittel für die praktische Umsetzung, . alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre inklusive aller höchstrichterlichen Entscheidungen mit Stand Januar 2022, . ein ausführliches Muster eines gerichtlichen Teilungsplans. Der Autor, Dipl.-Rechtspfleger Udo Hintzen, war Professor für Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht an der HWR Berlin und ist Mitherausgeber der Zeitschrift "Der Deutsche Rechtspfleger". Als ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung kennt er sämtliche Herausforderungen der Immobiliarzwangsvollstreckung - und bietet Lösungen, die sich für alle Beteiligten rechnen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220504, Produktform: Kartoniert, Autoren: Hintzen, Udo, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 272, Keyword: Praxis; Rechtsanwalt; Erlösverteilung, Fachschema: Enteignung~Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Recht~Verwaltungsrecht - Verwaltungssachen~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Versteigerung / Zwangsversteigerung~Zwangsversteigerung, Fachkategorie: Rechtssysteme: Zivilprozessrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: ZAP Verlag, Verlag: ZAP Verlag, Verlag: ZAP Verlag, Länge: 208, Breite: 144, Höhe: 16, Gewicht: 354, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2052262, Vorgänger EAN: 9783896559425 9783896557902 9783896553690 9783896550477, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1315726
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Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden
Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.
Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 € -
Tehalit Oberteil LK 37075/2 gr
Eigenschaften: Oberteil aus PVC zu Verdrahtungskanal LKG 75mm steingrau. Verdrahtungskanal bestehend aus Unterteil mit gestufter Seitenstanzung und Oberteil. Bodenlochung nach EN 50085#
Preis: 11.98 € | Versand*: 5.95 €
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Können Enkel Pflichtteil einklagen?
Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.
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Wer erbt einen Pflichtteil?
Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.
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Wer ist Pflichtteil berechtigt?
Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.
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Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?
Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.
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